BRANDSCHUTZ | |
Rauchmelder | Löschdecke |
ERSTE HILFE | |
Erste-Hilfe-Koffer ÖNORM Z1020/Typ 1 | Erste-Hilfe-Koffer ÖNORM Z1020/Typ 2 |
Erste-Hilfe-Koffer für Holzverarbeitung | Erste-Hilfe-Koffer für Bau |
Erste-Hilfe-Koffer für Lebensmittel und Gastronomie | Augenspülkasten |
Erste-Hilfe-Set für Heimwerker | Erste-Hilfe-Nachfüllpackung |
Snögg – Pflasterverband | |
PIKTOGRAMME/VERSCHIEDENE ARTIKEL | |
Feuerlöscher | Hinweis auf einen Feuerwehrschlauch |
Brandschutztür | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten |
Rauchen verboten | Zutritt für Unbefugte verboten |
Rauchen erlaubt | Gehörschutz tragen |
Augenschutz tragen | Erste Hilfe |
Augenspüleinrichtung | Sammelplatz |
Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre | Batterieladestelle |
Absturzgefahr | elektrische Spannung |
Warnung vor ätzende Stoffen | Warnung vor feuergefährlichen Stoffen |
Warnung vor giftigen Stoffen | A-Ständer Rutschgefahr |
ALU Tafel für Batterieladestation
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Propan 33, Gasflaschensicherungsgerät für Flämmarbeiten entspricht der Flüssiggasverordnung FGV §63. Werden Versandbehälter zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB.: bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Versandbehälter, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein. |
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