Was können Sie von uns erwarten?
Durch den Einsatz von Sicherheitsfachkräften (SFK) und Arbeitsmedizinern (AM) bezweckt der Gesetzgeber, dass die Vorschriften, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienen mit einer möglichst hohen Intensität und einem hohen Wirkungsgrad in den Betrieben umgesetzt und angewendet werden.
- Betriebsbegehungen
- § 82b Überprüfung laut Gewerbeordnung
- Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsvertrauenspersonen
- Weiterbildung der Sicherheitsvertrauenspersonen
- Ausarbeitung von Unterweisungsplänen, sowie die praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Betrieb
- Durchführung von Orientierungsmessungen wie z.B.: Lärm, Klima, Beleuchtung, Zugluft, elektrische Strahlung (Elektrosmog)...
Unser Büro verfügt über ausgebildete
COVID-19 Beauftragte
welche gerne Ihre Veranstaltung in Bezug auf erforderliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unterstützen.
Die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung schreibt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und für Gastbetriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen, sowie bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19-Beauftragten vor. Dieser ist für Fragen bezüglich der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzeptes zuständig.